Die Bundesregierung stellt weiterhin Überbrückungshilfen zur Verfügung. Foto: Fotolia 2016 / Tomasz Zajda

Belin, 7. Januar 2022: Viele Unternehmen sind weiterhin stark von den laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen. Sie können über die Plattform Anträge auf Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Die Anträge sind über sogenannte prüfende Dritte, wie beispielsweise Steuerberater, einzureichen. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind auf der Plattform veröffentlicht.